Seeheim-Jugenheim: Förderung für private Sanierungs- und Umbauvorhaben
Privateigentümer in Seeheim-Jugenheim können bis März 2027 Fördermittel aus dem hessischen Dorfentwicklungsprogramm für Sanierungen und Umbauten beantragen.
Immobilieneigentümer, deren Objekte im definierten Fördergebiet der Gemeinde liegen, haben Anspruch auf Zuschüsse für verschiedene Baumaßnahmen. Gefördert werden unter anderem Sanierungen und Modernisierungen von Wohngebäuden, die Umwandlung ehemaliger landwirtschaftlicher oder gewerblicher Gebäude zu Wohnraum sowie Energieeffizienzmaßnahmen. Auch die ökologische Gestaltung von Hof- und Freiflächen ist förderfähig — vorausgesetzt, die Vorhaben passen sich ins Ortsbild ein und wahren den historischen Charakter.
Fördersätze und Höchstbeträge
Die Förderquote für private Antragsteller beträgt in der Regel 35 Prozent der Nettokosten, maximal 45.000 Euro je Vorhaben. Für Einzelkulturdenkmäler sind bis zu 60.000 Euro möglich. Bei der Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude zur Schaffung von bis zu drei Wohneinheiten können bis zu 200.000 Euro gewährt werden. Maßnahmen dürfen erst nach schriftlichem Zuwendungsbescheid begonnen werden.
Beratung bieten Ursula Brechel (06151 / 881-2111) und der beauftragte Architekt Rohleder (06151 / 5994984) an. Kostenloses, unverbindliches Vorgespräch möglich.
Quelle: Pressestelle Landkreis Darmstadt-Dieburg, Mitteilung vom 11. Februar 2026.