785 Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Bayerns Amtsgerichten
Bayern verzeichnet 2025 landesweit 785 neue Nachbarschaftsprozesse – Justizminister ruft zur Schlichtung auf.
Im Jahr 2025 sind bei Bayerns Amtsgerichten 785 neue Verfahren wegen Nachbarschaftsstreits eingegangen, hinzu kamen 48 Berufungen bei Landgerichten. Das geht aus einer Mitteilung des Justizministeriums hervor. Häufige Streitpunkte sind Lärmbelästigung, Gartenbepflanzung, bellende Hunde oder falsch geparkte Autos.
Nach einer Umfrage der Allianz Direct hatten fast 58 Prozent der Befragten bereits Ärger mit Nachbarn. Bayern ist demnach das Flächenland mit den meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten in Deutschland. Spitzenreiter ist das Amtsgericht München mit 57 neuen Fällen, gefolgt von Nürnberg (34) und Rosenheim (29). Im Gerichtsbezirk Gemünden am Main landete 2025 kein Fall vor Gericht.
Schlichtung vor Gericht vorgeschrieben
Justizminister Georg Eisenreich betont: "Das wirksamste Mittel, um eine Eskalation zu vermeiden, ist immer noch ein klärendes Gespräch am Gartenzaun." In Bayern ist vor einem Gerichtsverfahren bei klassischen Nachbarschaftsstreitigkeiten eine außergerichtliche Streitschlichtung gesetzlich vorgeschrieben. Das Justizministerium stellt dazu mehrere Informationsmaterialien bereit, darunter die Broschüren "Rund um die Gartengrenze" und "Schlichten statt prozessieren" sowie Videobeiträge zur Reihe "Recht lebensnah".
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Mitteilung vom 27. August 2026.