Vereinspauschale 2025: Anträge bis März einreichen
Sport- und Schützenvereine müssen ihre Anträge auf Vereinspauschale bis zum 1. März 2025 beim Landratsamt Regensburg einreichen.
Für die Gewährung der Vereinspauschale 2025, auch als Übungsleiterzuschüsse bekannt, gilt eine Antragsfrist: Die Unterlagen müssen spätestens am 1. März 2025 beim Landratsamt Regensburg vorliegen.
Verspätet eingereichte Anträge können nach Angaben der Behörde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Sport- und Schützenvereine sollten daher rechtzeitig prüfen, ob sie antragsberechtigt sind, und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.
Quelle: Landratsamt Regensburg, Mitteilung vom 14. Januar 2025