Landkreis Darmstadt-Dieburg verschärft Regeln gegen Afrikanische Schweinepest
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat seine Allgemeinverfügungen gegen die Afrikanische Schweinepest angepasst und die Bußgelder erhöht.
Ab Mittwoch, 9. Juli, gelten im Landkreis Darmstadt-Dieburg präzisierte Regelungen für die Sperrzonen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Die Gebietsfestlegungen werden konkretisiert, teilweise mit Angabe betroffener Flurbereiche. Die räumliche Ausdehnung der Zonen selbst ändert sich nicht.
Das Bußgeld für Verstöße gegen ASP-Bekämpfungsmaßnahmen wurde von 30.000 auf 50.000 Euro erhöht — eine Folge der Anpassung des deutschen Tiergesundheitsgesetzes an EU-Recht.
Appell an Landwirte, Jäger und Bürger
Der Landkreis warnt vor erhöhtem Infektionsrisiko in den Sommermonaten und fordert alle Beteiligten auf, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Der letzte nachgewiesene Fall im Landkreis liegt im Oktober 2025. "Das Virus ist damit ja nicht verschwunden", betont Regine Röhrig, Leiterin des Veterinäramtes. Vize-Landrat Lutz Köhler appeliert: "Nur wenn jeder weiterhin umsichtig handelt und aufmerksam bleibt, kann es gelingen, die ASP weiterhin vom Landkreis fernzuhalten." Dazu gehört das Geschlossenphalten der Schutzzäune und deren Schonung. Schäden an Zäunen sowie tote oder auffällige Tiere können auf der Landkreis-Homepage unter "Afrikanische Schweinepest" gemeldet werden.
Quelle: Pressestelle Landkreis Darmstadt-Dieburg, Mitteilung vom 8. Juli 2026.