Wiederaufbauhilfe nach Flutkatastrophe: Antragsfrist endet am 30. Juni
Der Kreis Düren erinnert daran, dass Anträge auf Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen für Schäden aus der Flutkatastrophe von 2021 noch bis Ende Juni 2026 gestellt werden können.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können ihre Anträge auf Wiederaufbauhilfe des Landes NRW noch bis zum 30. Juni 2026 einreichen. Die Hilfsleistungen beziehen sich auf Schäden, die durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind.
Der Kreis Düren weist darauf hin, dass die Frist in wenigen Wochen abläuft. Interessierte sollten sich rechtzeitig informieren und ihre Unterlagen einreichen.
Quelle: Pressestelle Kreis Düren, Mitteilung vom 15. Mai 2026.