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31.07., 12:00

Geflügelpest im Landkreis Greiz bestätigt – Weimarer Geflügelhalter sollen Schutzmaßnahmen beachten

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb des Landkreises Greiz ruft das Weimarer Veterinäramt alle Geflügelhalter auf, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Im Landkreis Greiz wurde am 2. Oktober 2025 in einem Geflügelbetrieb mit 138 Enten und 15 Gänsen das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1 (HPAI H5N1) nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte den Ausbruch der Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt. Die Ursache des Eintrages ist noch ungeklärt.

Um den betroffenen Betrieb werden Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern (Schutzzone) und zehn Kilometern (Überwachungszone) eingerichtet, für die besondere amtliche Auflagen gelten. Für Weimar selbst gibt es aktuell noch keine Restriktionen, diese könnten aber je nach weiterer Ausbreitung in Thüringen folgen.

Anforderungen an Halter
Geflügelhalter in Weimar sollen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten – auch bei einzelnen Tieren. Noch nicht angemeldete Tiere müssen unverzüglich bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt registriert werden. Erkrankte Tiere sind sofort zu melden (03643 762 851, veterinaeramt@stadtweimar.de). Anzeichen sind Antriebslosigkeit, schwere Krankheitszeichen oder vermehrte Todesfälle. Personen mit intensivem Kontakt zu erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen sollten auf grippeähnliche Symptome achten und ggf. einen Arzt aufsuchen.

Quelle: Pressestelle Stadt Weimar, Mitteilung vom 10. Oktober 2025.

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