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Aus dem RathausSchmalkalden-Meiningen

27.08., 13:30

Fachdienst Jugend am 9. und 10. September teilweise nicht erreichbar

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen informiert über eingeschränkte Erreichbarkeit mehrerer Bereiche des Fachdienstes Jugend an zwei Tagen im September.

Die Bereiche Wirtschaftliche Jugendhilfe, Beistandschaften/Unterhalt sowie Unterhaltsvorschuss des Fachdienstes Jugend sind am Mittwoch, 9. September 2026, und Donnerstag, 10. September 2026, ganztägig aufgrund einer Weiterbildungsveranstaltung nur eingeschränkt erreichbar.

Erreichbarkeit in dringenden Fällen

Für dringende Angelegenheiten können Bürgerinnen und Bürger die Geschäftsstelle des Landratsamtes kontaktieren: telefonisch unter 03693/485-8736 oder per E-Mail an ja@lra-sm.de.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Mitteilung vom 27. August 2026.

22.08., 01:00

Wildtier-Monitoring auf Tuberkulose: Regelungen angepasst

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat die Anforderungen für das Tuberkulose-Monitoring bei Wildtieren geändert – künftig werden nur noch ausgewachsene Raubwild untersucht, die Entschädigung ist erhöht worden.

Seit März 2026 untersucht die Veterinärbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Wildtiere auf Infektionen mit Mykobakterien des Mycobacterium-tuberculosis-Komplexes (MTBC), also Tuberkulose. Ein entsprechendes Monitoringprogramm war damals angeordnet worden. Seitdem wurden 151 Stück Raubwild und 25 Stück Rot-, Reh- und Schwarzwild untersucht. Bislang fiel ein Schwarzwild in Zillbach positiv aus; ein zweiter Verdachtsbefund aus dem Bereich Sülzfeld wird noch abgeklärt.

Neue Regelungen seit August 2026

Nach einem Erlass des Landes Thüringen hat der Landkreis die Allgemeinverfügung angepasst. Künftig wird nur noch adultes Raubwild – also ausgewachsenes, bei dem der Zahnwechsel abgeschlossen ist – aus dem gesamten Landkreis untersucht. Die Entschädigung für abgegebenes adultes Raubwild wurde von 5 Euro je Stück auf 15 Euro je Stück erhöht. Die maximale Prämie pro Anlieferung beträgt 50 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht; die Zahlung ist an die Verfügbarkeit von Landeshausmitteln gebunden.

Das Monitoring läuft bis zum 31. März 2027. Erlegte oder aufgefundene Tiere müssen tierschutzgerecht getötet oder erlegt sein; anderenfalls erfolgen keine Untersuchung und keine Entschädigung, sondern eine tierschutzrechtliche Ahndung. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landratsamtes veröffentlicht.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Mitteilung vom 21. August 2026.

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